Wir wünschen allen Imkerinnen und Imker ein gesundes und ertragreiches Jahr

  Aktuelles


Nächstes Monatstreffen
Termine sind in Bearbeitung für  2026

um 19:30 Uhr
Thema folgt
Gasthaus "Zur Heide" in Görschnitz


Veithöchheimer Imkerforum 
Fachtagung des Instituts für Bienenkunde und Imkerei 
am Samstag, den 07.Februar 2026
 
in der Aula der LWG

Programm.pdf (225.24KB)
Programm.pdf (225.24KB)


Aktueller Infobrief (Jahresrückblick) Bienen(at)Imkerei 29/2025 

Freitag, 19. Dezember 2025 

Stichworte der Ausgabe:
Jahresrückblick
Trachtverlauf
Honigernten
Veitshöchheimer Imkerforum

Was zu tun ist:
- Winterbehandlung
- tote Völker genau untersuchen und abräumen
- Standkontrollen
- Honig - Vermarktung

Infobriefe Bienen(at)Imkerei Archiv 


ACHTUNG WICHTIG !

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt anzuzeigen.
 Diese Pflicht aus der Bienenseuchen-Verordnung ist nachzukommen, auch wenn nur ein einziges Volk gehalten wird.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 € geahndet werden.
(Auszug Wochenspiegel-WS Fränkische Zeitung v. 06.07.2024 Seite 2)

Kurs- bzw. Schulungsprogramm 2026 für Oberfranken

Frau Dr. Ina Heidinger

Staatliche Fachberatung für Bienenzucht
Bayerische Lehranstalt für Weinbau und Gartenbau
Institut für Bienenkunde und Imkerei 


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayreuth - Münchberg
Adolf - Wächter - Straße 10 - 12
95447 Bayreuth
Tel. Nr.  0931 9801 3680

www.lwg.bayern.de/bienen


Achtung:  Änderung der Preisabgabeverordnung zum 28. Mai 2022 !!!

Die gute Nachricht zuerst:

die Vermarktung von Honig zum Beispiel an der Haustüre und auch in kleinen Hofläden (kleine Direktvermarkter, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt) sind zur Angabe von Grundpreisen wie bisher nicht verpflichtet!

Hintergrund:

Verkäufer von Produkten in Fertigverpackungen, darunter fallen auch Honiggläser, müssen bereits seit dem Jahr 2000 gemäß der Preisangabenverordnung einen Grundpreis für Waren ausweisen. Das bedeutet, dass neben dem Preis des Verkaufsgebindes (inkl. MwSt) auch der so genannte Grundpreis bezogen auf eine Grundmenge, zum Beispiel pro 100 Gramm, ausgewiesen werden musste. Ein Honigglas mit einer Füllmenge von 220 Gramm und einem Preis von 5€ (inkl. MwSt) musste mit der Grundpreisangabe von 2,27€ / 100 Gramm zusätzlich ausgewiesen werden.

Neuerung:


 

 

Die Neuerung in der Verordnung sieht nun vor, dass alle Grundpreisangaben auf 1 kg gerechnet werden müssen. In dem Beispiel müsste das 220 Gramm Glas zusätzlich zum Endpreis von 5€ inkl. MwSt. mit dem Grundpreis von 22,72€ / kg ausgezeichnet werden. Kleine Direktvermarkter, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt, sind aber weiterhin von der Angabe von Grundpreisen befreit.

Weiterhin gilt aber für kleine Direktvermarkter:

  • Der Preis muss für den Käufer erkennbar sein.
  • Eine Auspreisung am Regal oder Verkaufstisch ist ausreichend.
  • Die Angabe des Preises muss inkl. der MwSt. erfolgen

Siehe auch hierzu das Merkblatt Honigrecht pdf 820 KB

Wichtige Änderung der Tierarzneimittelverordnung !!
Wegfall der Standartzulassungen für Tierarzneimittel ab 28.01.2022
das betrifft Ameisensäure 60%, Oxalsäure 3,5% und Milchsäure 15%
Dokumentationspflicht zum Tierarzneimittelgesetz
Alle verwendeten Arzneimittel werden buchführungspflichtig
(Formular Bestandsbuch)

Laut § 106 der EU- Verordnung sind Behandlungsmethoden wie das Einbringen der Ameisensäure mit dem Schwammtuch verboten !
näheres siehe LWG bzw. IBI

Streuobstwiesenfilm

Mit diesem Projekt haben sich die vier oberfränkischen Initiativen
der Integrierten Ländlichen Entwicklung
Frankenpfalz im Fichtelgebirge, Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz, Fränkische Schweiz AKTIV und Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz
zusammen geschlossen, um einen Film über die Streuobstwiesen in der Region zu produzieren. 

Zum Film bitte Bild anklicken

 

Online Fortbildungen
mit Dr. Pia Aumeier
LINKS u weitere Infos hier

Weiterhin bei der IBI ( Institut für Bienen und Imkerei )

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Eine Anmeldung vorab ist jedoch notwendig. 

Für die Teilnahme benötigen Sie einen aktuellen Browser, eine gute Internetverbindung und einen Rechner (am besten ein neueres Modell) mit Lautsprecher. Mikrofon und Kamera sind nicht erforderlich. Fragen an die Referenten können Sie über Textnachrichten (Chat) stellen.  

 Die Honigmacher

Das Portal dient der Nachwuchsförderung und der Fortbildung von Imkern und Imkerinnen 
und soll alle, die sich für Honigbienen und Honig interessieren, ansprechen.


Vielen Dank an die

für die finanzielle Unterstützung

 

Bitte unterstützen sie unsere Gastronomie

z.B. unsere Vereinsgaststätte "Zur Heide"